Finanzhilfe
Alles, was Carer über die Leistungen der Schweizer Sozialversicherungen wissen müssen.
Beispielsweise hast Du ein Anrecht auf bezahlte Urlaubstage. Menschen, die ständig auf Hilfe angewiesen sind, erhalten finanzielle Entschädigungen für Betreuung und Pflege.
Personengruppe
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Leistungen
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Bezahlte Kurzurlaubstage
Möglicher Anspruch besteht auf bezahlten Urlaub von bis zu 3 Tagen pro Ereignis und 10 Tagen pro Jahr. Voraussetzungen nach OR sind die notwendige Betreuung eines Familienmitglieds oder Partners bei gesundheitlicher Beeinträchtigung.
Hilflosen für Pensionierte
Die Hilflosen-Entschädigung AHV variiert je nach Schweregrad und reicht von rund 245 Fr. bis 980 Fr. monatlich. Voraussetzungen sind Schweizer Wohnsitz, Hilflosigkeit für ein halbes Jahr und Bezug von AHV oder EL.
Zulagen für Betreuung
Einige Kantone bieten Zulagen für pflegende Angehörige. Voraussetzungen und Ansprüche variieren, mit Unterstützungen von 800 Fr. pro Jahr bis zu 900 Fr. pro Monat.
Ergänzungs-Leistungen
Anspruchsberechtigte können jährliche Leistungen und eine Vergütung für Krankheits- und Behinderungskosten erhalten, die monatlich ausgezahlt werden. Voraussetzungen umfassen den Bezug einer AHV- oder IV-Rente bzw. IV-Taggeldern, einen Wohnsitz in der Schweiz (EU/EFTA), sowie ein Vermögen unter 100'000 Fr.
Gutschriften für Betreuung
Möglicher Anspruch besteht auf Zuschläge zum rentenbildenden Einkommen auf AHV-Konto. Voraussetzungen beinhalten die Betreuung naher Pflege-bedürftiger Angehöriger, Nicht-Pensionierung der betreuenden Person und Hilflosen-Entschädigung der betreuten Person. Jährliche Anmeldung ist erforderlich.
Gutscheine für Entlastung
Einige Kantone unterstützen pflegende Angehörige finanziell in Notlagen mit Entlastungs-Diensten für Betreuung oder temporäre Heim-Aufenthalte. Bedingungen variieren. Ansprüche beinhalten Gutscheine bis zu 6'000 Fr. jährlich.
Lohn für Grundpflege
Ein möglicher Anspruch besteht auf einen Stundenlohn für Grundpflege im Rahmen einer Anstellung bei einer Spitex-Organisation. Voraussetzungen gemäss KVG umfassen eine Bedarfs-Abklärung, teilweise eine pflegerische Ausbildung.
Leistungen bei Lohnausfall
Vergütet werden die geleistete Pflege und Betreuung auf der Grundlage eines Stundenlohns von 34.30 CHF, teilweise auch die Kosten für angestelltes Betreuungs-Personal. Die Voraussetzungen beinhalten, dass die gepflegte Person EL bezieht, die pflegende Angehörige nicht pensioniert sind und nicht in die EL-Berechnung einfliessen, eine wesentliche Erwerbs-Einbusse durch die Pflege entsteht und ein Arztzeugnis vorliegt.
Entschädigung für Betreuung kranker Kinder
Es besteht Anspruch auf bis zu 14 Wochen bezahlten Urlaub mit einem Taggeld von 80% des bisherigen Einkommens, maximal 220 Fr. täglich für den Arbeitgeber. Die Voraussetzungen nach OR für die Betreuung eines minderjährigen, schwer beeinträchtigten Kindes umfassen die Erwerbs-Unterbrechung und den Bezug von EO-Betreuungs-Entschädigung.
Hilflosen für Erwachsene in einem Heim
Die Hilflosen-Entschädigung IV richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit und liegt zwischen max. rund 123 Fr. und 490 Fr. monatlich. Hilflosigkeit, mindestens 1 Jahr und ein Wohnsitz in der Schweiz sind erforderlich.
Hilflosen für Erwachsene zu Hause
Die Hilflosen-Entschädigung IV variiert je nach Grad der Hilflosigkeit von max rund 490 Fr. bis 1'960 Fr. monatlich. Voraussetzung ist Hilflosigkeit von mindestens 1 Jahr und Wohnsitz in der Schweiz.
Assistenz-Beitrag Erwachsene
Anspruch besteht auf einen Stundensatz ab 34.30 Fr., der sich nach Qualifikation oder Nachtdiensten richtet. Voraussetzungen beinhalten eine volljährige, zuhause wohnende Pflege-bedürftige Person, einen Arbeitsvertrag, eine nicht-verwandte Assistenzperson, regelmässigen Hilfebedarf über 3 Monate und Bezug von IV-Hilflosen-Entschädigung.
Hilflosen für Minderjährige zu Hause
Die Hilflosen-Entschädigung IV variiert mit dem Grad der Hilflosigkeit von max. rund 490 Fr. bis 1'960 Fr. monatlich. Voraussetzung ist Hilflosigkeit von mind. 1 Jahr und Schweizer Wohnsitz.
Assistenz-Beitrag Minderjährige
Anspruch besteht auf einen Stundensatz ab 34.30 Fr. Voraussetzungen sind eine minderjährige, zuhause lebende pflegebedürftige Person, einen Arbeitsvertrag, Ausbildung oder Erwerbstätigkeit der Pflege-bedürftigen Person für mindestens 10 Stunden pro Woche, oder einen Intensivpflege-Zuschlag bei täglichem Bedarf von mindestens 6 Stunden Pflege und Überwachung, sowie den Bezug einer Hilflosen-Entschädigung der IV.
Zuschlag für Intensivpflege
Die Entschädigung richtet sich nach dem Betreuungs-Aufwand und variiert zwischen max. rund 980 Fr. und 2'450 Fr. monatlich. Ein Intensivpflege-Zuschlag entfällt bei Heim-Unterbringung. Voraussetzungen umfassen eine minderjährige Person mit einem täglichen Betreuungs-Aufwand von mindestens 4 Stunden und Bezug einer IV-Hilflosen-Entschädigung.